

Am 08.10.2009 wird im Beisein sämtlicher EigentümervertreterInnen und viel Prominenz der Festakt „Fertigstellung Sicherheitsprojekt Pistenvorfelderweiterung/Innverlegung“ begangen.
Rund 10,5 Mio. Euro (ohne Kosten für ökologische Ausgleichsmaßnahmen) wurden in die Sicherheit der Passagiere investiert. Mögliche, vom Flughafen stets in Abrede gestellte, Auswirkungen auf den Flugverkehr und damit lärm wird wohl erst die Zukunft zeigen, nachdem momentan keine Aufzeichnungen der Lärmmessstellen verfügbar sind
Da durch diese Investition der Flughafen seiner Verantwortung gegenüber der Sicherheit für die Passagiere nachgekommen ist, fordern die AnrainerverteterInnen der AIA und die Innsbrucker Grünen, dass nun endlich finanzielles Augenmerk auf den passiven Lärmschutz bei den FlughafenanrainerInnen gelegt wird.
Bereits im Februar 2004 hatte VizeBm. Sprenger einen entsprechenden Vorstoß im Gemeinderat gemacht, dessen Realisierung in irgendeiner Schublade des Aufsichtsrates versickert ist.
mehr ... aus der Pressekonferenz der AIA gemeinsam mit den Grünen am 07.10.2009
Nachdem in den Medien verlautbart wurde, dass Tyrolean beabsichtigt, das Geschäft mit den Flugzeugwartungen auszuweiten, wandte sich die AIA an den Vorstand der AUA um auf die Situation des Probelaufstandes in Innsbruck hinzuweisen
> Schreiben an den AUA-Vorstand
Die Antwort der Tyrolean > Schreiben Tyrolean, dass eine vermehrte Drittwartungen nicht zu mehr Probeläufen führt, kann nicht unkommentiert bleiben, ist uns doch nur zu gut der Lärm der Wartungsläufe von Securité Civile und Luxair in Erinnerung. Nachdem hier selbstverständlich Probeläufe notwendig waren, kann nicht nachvollzogen werden, dass dies bei zukünftigen Fremdwartungen anders sein sollte.
Darum hier das > Antwortschreiben der AIA
Die gute Gesprächbasis der AIA mit Tyrolean und deren Bemühungen im Anrainerschutz kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Wartungsläufe in Innsbruck Lärmimmissionen im Wohngebiet hervorrufen, die jegliche Norm überschreiten.
Solange die Flughafenbetriebsgesellschaft und die Flughafeneigentümer nicht bereit sind, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Lärmemissionen des Probelaufstandes zu reduzieren, muss jedes Mehr an Wartungsläufen abgelehnt werden.
Nunmehr liegen die Stellungnahmen der Flughafen-Betriebsgesellschaft wie auch der Magistratsabteilungen III Verkehrsplanung, Umwelt - und der Magistratsabteilung I Allgemeine Verwaltungsdienste - zu dem von StRin Schwarzl eingebrachten Gemeinderatsantrag für immissionsseitige Lärmschutzmaßnahmen für Flughafenanrainer vor.
Wie nicht anders erwartet bleibt der Flughafen seiner Linie treu und verweist auf das Bundesumgebungslärmschutzgesetz, das für Ballungsräume Lärmkarten erst 2012 bzw. Aktionspläne für Juli 2013 fordert. Er sieht sich nur durch das volle Ausnutzen dieser Fristen in der Lage, „den Kreis der Anspruchsberechtigten klar zu definieren“. Immerhin beachtenswert, dass die Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen nicht grundsätzlich abgelehnt wird. Wohl wissend, dass Aktionspläne im rechtlichen Sinn nicht verbindlich sind, also Lärmsanierungen im Bestand auch nicht verordnet werden können und prinzipiell nur auf freiwilliger Basis (Selbstbindung) umzusetzen sind.
Ein besonderes Schmankerl liefern die beiden Magistratsabteilungen: Sie teilen unisono mit der Flughafen-Betriebsgesellschaft (TFG) mit, dass die Umsetzung von Richtlinien für immissionsseitige Lärmschtzmaßnahmen für FlughafenanrainerInnen erst dann Sinn macht, wenn die laut Bundesumgebungslärmschutzgesetz vorgesehene Erstellung von Umgebungslärmkarten abgeschlossen ist. Erst dann kann der Kreis der Anspruchsberechtigten klar definiert werden. (Zitat).
Es ist schon bemerkenswert, eigentlich sogar ungeheuerlich, dass hier die Verwaltung unisono mit dem Flughafen spricht. Hat dieser doch primär Wirtschaftsinteressen wahr zu nehmen, die Verwaltung jedoch prinzipiell im Interesse der Bürger zu agieren.
In keiner Weise nachzuvollziehen ist die Aussage, dass Lärmschutz erst unter voller Ausnutzung gesetzlicher Fristen Sinn macht. Lärmschutz macht Sinn sobald sich dieser als notwendig herausstellt. Dies ist in Innsbruck bereits seit langem der Fall.
Weiters impliziert DI Siegele in seiner Stellungnahme (auch hier wieder der Diktion der TFG folgend), dass im Antrag auf Lärmschutz gewünscht wird, das Lärmschutzprogramm des Flughafens Wien für Innsbruck zu übernehmen. Dies wird weder gefordert noch würde es irgendwie sinnvoll erscheinen. Unterscheidet sich doch der Flughafen Innsbruck nicht nur von der Lage sondern auch von der Flugaufteilung her grundlegend von Wien. Möglicherweise liegt dieses „Missverständnis“ auch darin, dass sich die Schwellenwerte für Lärmschutz in Wien weit unter den im Umgebungslärmschutzgesetz geforderten liegen?
Auch das Umweltamt der Stadt lehnt Lärmschutzmaßnahmen vom Grundsatz her nicht ab und geht teilweise sogar detailliert auf die Erarbeitung von Richtlinien ein. So erkennt man die bestehenden Abweichungen des Ist-Zustandes zu dem im Jahr 2001 erstellten gerechneten Fluglärmkataster und stellt zur Ermittlung des Lärmschutzbedarfs fest:
Die Festlegung der von der Förderung betroffenen Gebiete erfolgt üblicherweise anhand der Überschreitung von definierten Lärmwerten. Nachdem die Flugrouten für die Berechnungen zwangsläufig idealisiert angenommen werden müssen und bereits etwas höhere oder niedrigere Schallpegel eine nicht unmaßgebliche Veränderung der für die Förderung heranzuziehende Isolinie bewirken, wird sich zwangsläufig die Frage stellen, ob für die Beurteilung der Überschreitung neben den Berechnungen auch Messungen herangezogen werden sollen. Aufgrund der hohen Schwankungsbreite der Einzelemissionen der Flugzeuge und den ändernden Bedingungen im Ausbreitungsweg vom Emissions- zum Immissionsort wird von eine Überprüfung der Förderungswürdigkeit mit Messung beim Förderungswerber jedenfalls abgeraten.
Man erkennt also die Schwankungsbreite der Lärmemissionen, die in Innsbruck durch Lage, Wetter, Föhn, Auslastung etc. extrem hoch ist und damit selbstverständlich Einfluss auf die Immissionslage von Einzelobjekten hat. Die einzig richtige Konsequenz ist doch wohl die Messung, wenigstens gebietsweise, und nicht der daraus resultierender Umkehrschluss:
„Wir wissen, dass es abseits der Rechnung Gebiete gibt, die nach Messungen eines Lärmschutzes bedürfen. Aus diesem Grund werden solche nicht durchgeführt!
Man muss sich zu Recht die Frage stellen: Hat man den Sinn von Lärmschutz überhaupt verstanden und will seiner Verantwortung, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, nachkommen oder sieht man in der Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen nur eine lästige Pflicht, die halt wiederum von der EU vorgeschrieben wurde? Ist man in der Verwaltung schon so weit von den Bedürfnissen der Bevölkerung entfernt, dass man ganz offen erklärt: Ja, die Messungen bestätigen, der Fluglärm, dem du ausgesetzt bist, ist gesundheitsgefährdend, aber unsere Rechnung sagt etwas anderes. Darum gibt es für dich keinen Lärmschutz! Natürlich ist dadurch auch der umgekehrte Fall möglich. Die Rechnung sagt, du wohnst lärmexponiert und bekommst selbstverständlich eine Lärmschutzförderung obwohl die gemessenen Werte unter den Schwellenwerten liegen.
Als geeignetes Gremium für die Erarbeitung von Richtlinien für Lärmschutzmaßnahmen und der Erstellung eines Lärmschutzprogrammes sehen Flughafen und Verwaltung (unisono) das Flughafen-Umweltforum.
Der Abänderungsantrag von StRin Schwarzl: „Der Stadtsenat weist den Antrag und die Stellungnahmen dem Umweltausschuss zu und ersucht diesen, noch heuer mit der Ausarbeitung der Schwellenwerte und der entsprechenden Lärmkartenerstellung zur Feststellung der Anspruchsberechtigten zu beginnen. Der Stadtsenat empfiehlt dem Umweltausschuss, dazu ein ExpertInnengremium bestehend aus je einem Fraktionsmitglied im Umweltausschuss, Flughafen-Umweltforum, Anrainerschutzgemeinschaft Innsbruck Airport und Prof. Tiefenthaler zu installieren.“, wird nur von VBgM Sprenger mitgetragen und daher abgelehnt.'
Man verzichtet also bewusst auf die Einbindung der Betroffenen.
Am 7. April wandte sich die AIA mit folgendem Schreiben an Minister Darabos:
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
Nachdem Innsbruck innerhalb von 14 Tagen zweimal den Besuch von Eurofightern zu verzeichnen hatte, ist die Besorgnis in der Bevölkerung groß, dass nunmehr der Innsbrucker Flughafen häufiger angeflogen wird, und die bisherigen Touch-and-Goes nur Übungen zu geplanten Landungen waren. Auch in den Medien wurden dahingehende Spekulationen kolportiert.
Wie Sie selbst wissen, ist die Lage des Innsbrucker Flughafens mitten im Wohngebiet, umringt von den Bergen, einzigartig in Bezug auf die Schallausbreitung und -reflexion. Minutenlange Lärmereignisse mit Maximalpegeln von über 100 dB im Frequenzbereich der Eurofighter überschreiten in weiten Teilen der Stadt die aurale Schmerzgrenze.
Die Abwägung der Notwendigkeit dieser Innsbruck-Anflüge mit dem Nutzen für die Landesverteidigung im Vergleich zur Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung liegt in Ihrer Verantwortung. Von Eurofighter-Einsätzen im Stadtgebiet von Innsbruck, die nicht dem Abwenden einer direkten Gefahr für die Sicherheit des Landes dienen, muss daher künftig Abstand genommen werden.
Jeder Flug über 100 dB ist für die durch den derzeitigen Flugverkehr ohnehin schon in ihrer Lebensqualität massiv beeinträchtigte Bevölkerung einer zuviel.
Am 19. Juni 209 erreichte uns nachstehende Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren der Anrainerschutzgemeinschaft Innsbruck Airport!
Sie haben in Ihrem Schreiben vom 07. April 2009 an den Herrn Bundesminister Beschwerde über den zweimaligen „Besuch“ von EUROFIGHTERN am Flughafen INNSBRUCK und an den dort durchgeführten Touch&Go-Landungen geführt und dies mit dem dadurch entstandenen Fluglärm und einer scheinbaren Überschreitung der auralen Schmerzgrenze begründet.
Zu Ihren Äußerungen darf allgemein angemerkt werden, dass es natürlich nicht im Interesse des Österreichischen Bundesheeres liegt, dass sich Mitbürger/innen durch Aktivitäten des Bundesheeres massiv in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen. Daher sind unsere Piloten angehalten, ihre Aufträge bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf Bewohner und Umwelt durchzuführen. Österreich ist leider ein kleines, dicht besiedeltes Land, wo (Sicherungs- und Übungs-) Flüge u. a. zwar grundsätzlich über nichtbewohnten Gebiet, jedoch im Zuge von notwendigen An- und Abflügen auch unter Nutzung der zivilen Infrastruktur (Flugplätze) stattfinden müssen.
Diese Flüge dienen keinesfalls ausschließlich dem Eigennutzen der Landesverteidigung sondern vielmehr zum Schutze der Bevölkerung. Gerade im Westen Österreichs müssen auf Grund des in der SCHWEIZ regelmäßig stattfindenden „World Economic Forums“, welches unter weltweiter Beteiligung von hochrangigen Vertretern der Teilnehmerstaaten unter besonderen Sicherheitsmaßnahmen abgehalten wird, besondere Schutzmaßnahmen erfolgen. Um hier den Schutz der Bevölkerung grenzüberschreitend zu gewährleisten, ist Österreich verpflichtet, auch den Luftraum im Grenzbereich zu sichern. Dies setzt aber voraus, dass im Rahmen entsprechender Vorbereitungen auch zivile Flugplätze im Rahmen von Ausbildungsflügen anzufliegen sind um die Piloten mit den individuellen An- bzw. Abflugverfahren vertraut zu machen. Jeder Flugplatz besitzt spezifische Eigenheiten die gerade mit einem neuen Flugzeug (EUROFIGHTER) erflogen werden müssen. Denn nur eine entsprechende Praxis kann im Einsatzfall auch die erwartete Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten.
Weiters darf ich Sie noch auf die Tatsache hinweisen, dass Österreich die völkerrechtliche Verpflichtung zur Sicherstellung einer adäquaten militärischen Luftraumüberwachung und (im Ernstfall) Luftraumverteidigung hat, um seine Souveränität nicht nur am Boden, sondern auch in der Luft gewährleisten zu können.
Aus diesem Grunde darf auf eine fallweise Befliegung von Zivilflugplätzen nicht verzichtet werden. Mit dem Ersuchen um Verständnis verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
Mag. STANGL, Bgdr
Unsere darauf folgende Reaktion.
Sehr geehrter Herr Mag. Stangl,
vorerst bedanken wir uns für die Beantwortung unseres Schreibens vom 7. April 2009, möchten jedoch gleichzeitig unserem Erstaunen darüber Ausdruck verleihen, dass Sie diesen unseren Appell an eine sensible Abwägung der Notwendigkeit von Eurofighter- Einsätzen in Innsbruck als Beschwerde empfinden. Es ist uns vollkommen bewusst, dass Beschwerden Aktionen des Bundesheeres betreffend zwecklos sind. Dies geht auch klar aus Ihrer Antwort hervor.
Die körperlichen Auswirkungen des dadurch entstandenen Fluglärms haben die unmittelbaren Anrainer nicht scheinbar sondern unmittelbar und in der gesamten Bandbreite von Herzrasen bis Ohrensausen am eigenen Leib erfahren. Dies von Ihrer Seite aus infrage zu stellen relativiert daher Ihre nachfolgenden Ausführungen. Der Eurofighter erzeugt einen Schalldruckpegel von 140 dB(A). Welche Immissionsgrößen auf die 300 Meter von der Landebahn entfernt wohnenden Menschen einwirken, ist leicht auszurechnen. Für viele Teile der Bevölkerung dürfte es auch neu sein, dass es beim Heer Einsätze oder Manöver o.ä. gibt, die „ausschließlich dem Eigennutzen der Landesverteidigung“ dienen, ist man doch grundsätzlich der Meinung, dass die Landesverteidigung ausschließlich den Menschen unseres Landes dient.
Auch, dass die Einsätze im Zuge des Weltwirtschaftsgipfels in Davos zum Schutze der österreichischen Bevölkerung und nicht vielmehr zum Schutz der „hochrangigen Vertreter der Teilnahmestaaten“ erfolgen, ist für uns freilich geprägt durch vorrangig ziviles Denken schwer nachvollziehbar. Noch mehr, als diese Treffen jeweils im Jänner/Februar statt finden, man also mit Schutzmaßnahmen im April relativ spät dran war. Die Annahme, das man hier eher auf den Wintercharter-Flugverkehr Rücksicht genommen hat, liegt nahe.
Wir nehmen gern zur Kenntnis, dass die Piloten des Bundesheers angehalten sind, ihre Aufträge bei größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Bewohner und Umwelt durchzuführen und hoffen, wie auch in unserem ersten Schreiben ausgedrückt, dass die Verantwortlichen die Planung sämtlicher Eurofighter-Übungseinsätze unter diesem Gesichtspunkt durchführen. Dass eine gute Ausbildung der Piloten letztendlich auch dem Schutz der Menschen dient, ist uns bewusst. Doch gerade was die Lärmproblematik betrifft, ist man hier durch zur Verfügung stellen der bestmöglichen Ausrüstung sehr wohl bedacht, den Piloten vor den Auswirkungen des Lärms zu schützen. Genauso wie Österreich die völkerrechtliche Verpflichtung der Luftraumüberwachung und verteidigung hat, so hat es auch die Verpflichtung zum Schutz der Gesundheit seiner Bevölkerung.
Wir ersuchen daher, diese Doppelverantwortung auch in Zukunft ernst zu nehmen und bitten doch noch um eine Antwort auf die Frage, ob eine Stationierung von Eurofightern in Innsbruck beabsichtigt oder angedacht ist.
Dieses Schreiben blieb unbeantwortet.
Die folgenden, vermehrten Eurofighter-Flugmanöver über bewohntem Gebiet dürfen darauf schließen lassen, dass man gar nicht daran denkt, der Innsbrucker Bevölkerung ein gewisses Maß an Rücksichtnahme zukommen zu lassen. Es wäre hier die Aufgabe der regionalen Politik, entsprechend auf das Ministerium einzuwirken.
In der Ausgabe des Standard vom 09.03.2009 äußert sich Flughafendirektor Falch zur Situation der Regionalflughäfen wie folgt:
"Die Geschäftspolitik strikter Landegebühren hat in der Hochkonjunktur funktioniert. Somit war es relativ leicht, diese Politik erfolgreich zu vertreten. Doch nun müssten krisenbedingt neue Tarifmodelle überlegt werden, ohne dabei mit der EU-Wettbewerbsbehörde in Konflikt zu geraten“.
Im Gegensatz zu den restlichen Flughäfen in Österreich, die Passagierrückgänge bis zu 25% zu verzeichnen haben, macht sich ausgerechnet der Flughafendirektor von Innsbruck mit einem Umsatzplus im Jahr 2008 wie auch im Jänner 2009 Sorgen um die Gewinn- und Verlustrechnung der Airlines:
„Es müssen unkonventionelle Maßnahmen gesetzt werden, um Fluglinien zu halten“, meint Reinhold Falch.
Wäre Dir. Falch im Überlegen von Anrainerschutz nur annähernd so ideenreich, wäre die Finanzierung von bauseitigem Lärmschutzmaßnahmen schon längst Realität.
Doch scheint er bei sich nur ein Verantwortungsbewusstsein, das sich auf die Gewinne der Airlines und somit die des Flughafens beschränkt, entdeckt zu haben,
Aus seinen Aussagen geht klar hervor, dass der Flughafen über ein ausreichendes Portefeuille für unerwartete Ausgaben verfügen muss. Wie sonst käme es zu dem Offert:
„Reiseveranstaltern könnte eine Risikobeteiligung offeriert werden: Ist ein Flug ungenügend ausgelastet, soll sich der Support am Auslastungsgrad orientieren. Je geringer die Auslastung, desto höher der Support“.
Die Behauptung, die Finanzierung bauseitigen Lärmschutzes für Anrainer wären einem Ruin des Flughafens gleichzusetzen, wird hiermit nicht nur Lügen gestraft, sie demonstriert eindeutig, dass von Flughafenseite nicht das geringste Bestreben besteht, hier aktiv zu werden.
Der Auftrag der Anrainer geht somit klar an die Politik, auch auf Basis dieser Aussagen Falchs endlich für ein Gleichgewicht in der Behandlung von Gewinnern und Verlierern des Innsbrucker Flughafens zu sorgen und an der Umsetzung des Antrags auf Lärmschutzmaßnahmen im Stadtsenat entsprechend rasch und effektiv zu arbeiten.
Betrifft: Offener Brief Lärmschutzmaßnahmen Flughafen
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Zach!
Zuerst möchte ich nochmals meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass mein Antrag betr. Ausarbeitung von Richtlinien für die Förderung von Lärmschutzmaßnahmen für Flughafenan-rainerInnen durch den Flughafen am 26.2.09 von einer deutlichen Gemeinderatsmehrheit dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zugewiesen wurde.
Gerade auch Ihr Redebeitrag hat klar zum Ausdruck gebracht, dass man das Fluglärmproblem nicht einfach lapidar abtun kann und darf.
Ich hoffe daher, dass im Stadtsenat zügig entsprechende Stellungnahmen eingeholt, Richtlinien von Flughäfen anderer Städte beschafft und ein kleines ExpertInnenteam zusammengestellt bzw. mit der Ausarbeitung konkreter Richtlinien betraut wird.
Daher möchte ich Sie auch gleich darauf hinweisen, dass in dieser Angelegenheit seitens des zuständigen StR Walter Peer merkwürdige Informationspolitik betrieben wird.
Gegenüber der TT vom Samstag 28.2.09 hat StR Peer nämlich mitgeteilt, dass der wahre Knackpunkt die Wohnbauförderung des Landes sei, welche seine stetigen Umsetzungsbemühungen (???) konterkarieren würden.
Würde die Stadt jetzt Flughafenanrainern Lärmschutzfenster fördern, müssten diese mit der Landesförderungen gegenverrechnet werden. Soll heißen: Der Einbau von Lärmschutzfenstern ist so wie der Einbau von Energiesparfenstern eine Maßnahmen, die im Rahmen der Wohnhaussanierung des Landes gefördert wird, wenn der/die FörderungswerberIn den Richtlinien entspricht.
Gem. StR Peer würde die Landeswohnbauförderung eine allfällige Lärmschutzfensterförderung durch den Flughafen von den förderbaren Gesamtkosten abziehen, wodurch dann zwar Lärmschutzfenster-förderung gewährt würde, sich jedoch die Wohnhaussanierungsförderung des Landes reduzieren würde.
Meine Rückfragen beim Amt der Tiroler Landesregierung (Wohnhaussanierung sowie Abteilungs-leitung Wohnbauförderung) haben ergeben, dass das so nicht stimmt.
In der Wohnhaussanierungsrichtlinie findet sich folgende Passage:
Förderungen anderer Stellen (z.B. Schallschutzmaßnahmen an Bundesstraßen oder Autobahnen) werden bei der Berechnung der förderbaren Kosten förderungsmindernd berücksichtigt, es sei denn, diese Förderungen werden von diesen Stellen bewusst als zusätzliche Förderung gewährt.
Das heißt also, wenn eine Förderung durch Dritte - egal ob Stadt, Gemeinde, Bund oder eben TFG - als Zusatzförderung zur Wohnbauförderung deklariert ist, dann senkt das nicht die förderbaren Kosten bei der Wohnhaussanierungsförderung des Landes.
Würde man der Behauptung von StR Peer folgen, könnte es das städtische Energieumstiegsförder-programm „Umwelt + Sonne“ gar nicht geben. Denn auch Umwelt + Sonne ist eine Ergänzung einer und nicht ein Ersatz für eine Wohnhaussanierungsförderung. Gem. dieser Bestimmung fördern viele Tiroler Gemeinden zusätzlich zur Wohnbauförderung Solarenergie, ja sogar Wärmedämmung.
Damit ist mir, sehr geehrte Frau Bürgermeisterin, auch klar geworden, dass die im Umweltausschuss im Auftrag des Stadtsenats bereits 2006 beschlossene städtische Förderung von Lärmschutzfenstern an Gemeindestraßen wohl nicht, wie immer gemunkelt wird, an der Landeswohnbauförderung, son-dern wohl am ehesten an der Säumigkeit des zuständigen Ressortführenden StR Peer gescheitert ist.
Ich ersuche Sie daher diese scheinbaren Unklarheiten betr. Wohnbauförderung gleich selbst kurz - am besten durch Ihr Büro - mit der Abteilungsleitung der Wohnbauförderungsabteilung des Landes ( Mag. Otto Flatscher) abzuklären, und dann
1) die Arbeit an den Richtlinien für Fluglärmschutzmaßnahmen wie im Antrag begehrt aufzunehmen. Dabei gehe ich davon aus, dass Lärmschutzmaßnahmen durch den Flughafen nicht nur jenen FlughafenanrainerInnen gewährt werden, die den Wohnhaussanierungsrichtlinien des Landes entsprechen, sondern allen FlughafenanrainerInnen, die unter die von uns mit Hilfe von ExpertInnen zu erarbeitenden Richtlinien fallen..
2) die Richtlinien für die Förderung von Lärmschutzfenstern an Gemeindestraßen, die seit dem Umweltausschuss vom Mai 2007 ausgearbeitet sind, dem Stadtsenat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Uschi Schwarzl
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin!
Im Namen der Mitglieder unseres Vereins aber auch im Namen vieler anderer, die unter dem Fluglärm und - damit in Verbindung - dem Bodenlärm am Flughafen leiden und in ihrer Lebensqualität und Gesundheit beeinträchtigt sind, wenden wir uns an Sie als Bürgermeisterin aber auch als Eigentümervertreterin des Innsbrucker Flughafens.
Am 27.02.2009 wird der Antrag der StRin Mag. Uschi Schwarzl auf technischen Lärmschutz für Flughafenanrainer im Gemeinderat behandelt. Bereits im Jahr 2004 wurde ein ähnlicher Antrag des damaligen VizeBgm. DI Sprenger angenommen, leider jedoch mit keinerlei Konsequenzen.
Der im gleichen Jahr erstellte Fuglärmkataster, in den kein einziger gemessener Wert eingeflossen ist, sondern der rein auf gerechneten Daten basiert, weist dennoch immerhin eine Fläche von fast drei Quadtratkilometern mit Grenzwertüberschreitungen auf.
Bauseitiger Schallschutz für Flughafenanrainer gehört EU-weit bereits schon lange zum Standard, weil man erkannt hat, dass der Lärm in seinen Auswirkungen volkswirtschaftliche Kosten entstehen lässt, die die Kosten von Lärmschutz weit übersteigen.
An deutschen Flughäfen mit passiven Lärmschutzmaßnahmen wird durchwegs bei einem Leq von 60 dB außen am Tag Lärmschutz finanziert. Dieser Wert wird in den Winterchartermonaten bei den Messstellen Ursulinen wie auch Allerheiligen immer wieder überschritten.
Auch werden die Maximalpegel in die Anspruchsberechtigung einbezogen. So z.B. in Leipzig außen ab 19mal 82 dB pro Tag. Das wird in den westlichen Stadtteilen im Wintercharter oft in einer Stunde erreicht. Oder München bei 6mal 70 dB zwischen 22.00 und 6.00 Uhr außen. Allein ein Probelauf am Innsbrucker Flughafen erreicht im Wohngebiet schon Lärmpegel von 75 dB.
Das Lärmschutzprogramm in Wien definiert einen Dauerschallpegel von 30 dB bzw. Maximalpegel von 52 dB als Lärmobergrenze im Rauminneren bei geschlossenen Fenstern als zu ereichendes Ziel nach Anbringen technischen Lärmschutzes.
Die Realität der Fluglärmbelastung in Innsbruck kann man nicht weg diskutieren und auch nicht die dadurch entstehende Belastung der Menschen. Der Flughafen ist aufgrund seiner ausgezeichneten wirtschaftlichen Ergebnisse die nicht zuletzt auf Kosten der Gesundheit der Menschen erzielt werden mit Sicherheit in der Lage, Lärmschutz zu finanzieren. Es liegt hier in der Verantwortung der Politik, die im Grunde Besitzer des Flughafens ist, ein für Innsbruck geeignetes Lärmschutzprogramm zu erstellen und zu exekutieren.
Wir ersuchen Sie, verehrte Frau Bürgermeisterin, daher dringend, den Antrag auf Lärmschutz zu unterstützen. Die AIA ist hier selbstverständlich zu jeglicher Art der Mitarbeit bereit.
