

Für den Flughafen Innsbruck gilt folgende Betriebszeit:
Die tägliche Betriebszeit ist 6.30 Uhr bis 20.00 Uhr.
Zwischen 6.00 Uhr und 23.00 Uhr für gewerbsmäßige Flüge mit Propeller- und Turbopropflugzeugen, welche den Gesamtlärmpegel einer Dash 8 nicht überschreiten, wobei zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr nur Landungen gestattet sind.
Zwischen 20.00 Uhr und 23.00 Uhr für gewerbsmäßige Flüge mit Strahlenflugzeugen, deren Landelärmpegel geringer ist als der Landelärmpegel einer Dash 8, sind Landungen gestattet.
Für Rettungs-, Ambulanz- und Katastropheneinsätze mit lärmarmen Luftfahrzeugen und mit Hubschraubern gilt eine Betriebszeit von 6.00 Uhr bis 23.00 Uhr. Landungen nur zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr.
Quelle: Land Tirol
Eine Emissionssteuer kann im Gegensatz zu der Kerosinsteuer den Ausstoß von allen Treibhausgasen beeinflussen. Das heißt, dass nicht nur ein Anreiz besteht, weniger Kerosin zu verbrauchen, sondern z.B. auch den Verbrennungsprozess so zu optimieren, dass möglichst wenig andere Treibhausgase wie z.B. Stickoxide Ausgestoßen werden. Die Lenkungswirkung wäre größer als bei der Kerosinsteuer. Solange die Besteuerung nicht direkt mit dem Kerosinverbrauch verknüpft ist, steht die Emissionssteuer nicht im Widerspruch zur Chicago-Konvention. Auch hier gibt es einige Punkte zu beachten:
MoGas (Abkürzung für Motor Gasoline) ist in der Luftfahrt die Bezeichnung für Autobenzin, wie es heutzutage in PKWs verwendet wird.
Viele heutige Triebwerke von Propellerflugzeugen in der Privat- und Geschäftsfliegerei können und dürfen bereits mit MoGas, also Autobenzin, als Kraftstoff betrieben werden, bei anderen und älteren Triebwerken ist dies zum Teil nach Modifikation ebenfalls möglich.
So wird zum Beispiel eine moderne Diamond Katana mit MoGas betrieben, ebenfalls viele Ultraleicht-Flugzeuge, aber auch Muster von Cessna, Piper etc. können je nach Triebwerk mit MoGas geflogen werden.
Flugzeugabgase müssen aufgrund ihrer Wirkungsweise getrennt nach den ökologischen Folgen im bodennahen Bereich, d.h. bei Start-, Steig- und Landebewegungen, und solchen in Reiseflughöhe bei 8.000 bis 12.000 m betrachtet werden.
70 bis 90% der Abgase werden in den unteren Luftschichten bis 3.000 m ausgestoßen. Sie sind mitverantwortlich für das Waldsterben, an der Bildung des Sommersmogs und der Erhöhung der hier schädlichen Ozonkonzentration (Ozon). Besonders belastet sind die dichtbesiedelten Ballungsräume.
Auf Reiseflughöhe, in der Stratosphäre (Atmosphäre), ist der Flugverkehr der einzige direkte Luftverschmutzer. Trotz ihrer vergleichsweise geringen Mengen haben die Schadstoffe hier eine besonders gravierende Wirkung. Sie können nicht mehr ausgewaschen werden, auch nicht an darunter liegende Schichten der Atmosphäre abgegeben werden.
Aufgrund extrem niedriger Temperaturen und geringer Luftdichte haben sie hier eine Verweildauer von bis zu sieben Jahren. Bei der Verbrennung von Kerosin entstehen große Mengen Wasserdampf. In den kalten Luftschichten bildet dieses Wasser Eiswolken (Cirren), die das Sonnenlicht durchlassen, die Wärmeabstrahlung der Erde aber reflektieren, wodurch der Treibhauseffekt verstärkt wird. In den hohen Luftschichten emittierte Stickoxide führen zum Ozonabbau.
Die Verbrennung von 1 kg Kerosin in der Flugzeugturbine erzeugt 1,25 kg Wasserdampf und 3 kg Kohlendioxid, sowie Stickoxide und Russ.
Als weitere Schadstoffbelastung kommen für die Menschen im Umland von Flughäfen Rückstände aus Treibstoffschnellablässen hinzu. Um das Landegewicht und die Explosionsgefahr zu reduzieren, lassen Piloten bei befürchteten Notlandungen Treibstoff ab, 1989 allein am Flughafen Frankfurt/Main über 300.000 l giftiges Kerosin auf Äcker, Dächer, Haut und Lunge.
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> Stellungnahme der Anrainervertreter im Flughafen-Umwelt-Forum
> Pressetext der Anrainer-Schutzgemeinschaft zur Innverlegung
Kerosin ist ein Kraftstoff , der wie Benzin , Diesel und Heizöl durch einfache Destillation aus Rohöl gewonnen wird.
Der Siedebereich von Kerosin liegt mit einer Siedetemperatur von 160-260 Grad C zwischen Benzin und Diesel. Mit einem Flammpunkt von 38 Grad C ist Kerosin bedeutend ungefährlicher (Brand-Gefahrenklasse AII) als Flug- oder Autobenzin.
Kerosin wird vorwiegend als Kraftstoff für die Gasturbinentriebwerke von Düsen- und Turbopropflugzeugen sowie Hubschraubern verwendet.
Kerosin unterliegt nicht der Mineralölsteuer.
Je kürzer die Flugdistanz, desto höher ist der Kerosinverbrauch pro Kilometer. Etwa 6 Liter pro Passagier und 100 km sind es auf Kurz- und Mittelstreckenflügen. Dieser relativ hohe Wert kommt hauptsächlich durch den sehr großen Treibstoffverbrauch beim Starten und Landen zustande. Während des Reisefluges ist der Kerosinverbrauch niedriger.
Ein weiterer Faktor ist die Flugzeuggröße:
Für Kurz- und Mittelstreckenflüge werden kleinere Maschinen eingesetzt, welche weniger Leute transportieren können. Auf einen Passagier umgerechnet verbrauchen diese mehr Kerosin als Großflugzeuge.
Trotzdem: Der absolute Verbrauch und damit auch die Belastung des Klimas durch Langstreckenflüge sind natürlich höher.
Ein Passagier, der von Zürich nach New York und zurück fliegt, verbraucht bei diesem Flug etwa gleich viel Treibstoff wie während eines ganzen Jahres für sein Auto.
Die großen Distanzen beim Fliegen sind denn auch der Grund, wieso es ganz besonders klimaschädlich ist.
Die Umgebungs-Lärmschutzverordnung des Bundes bietet den allgemeinen rechtlichen Rahmen in Bezug auf den Fluglärm.
> Bundes-Lärmverordnung als pdf-Dokument
> Kurz gefasste Informationen zum Thema Umgebungslärm
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Um Komplikationen im internationalen Flugverkehr wegen verschiedenen Gesetzen in verschiedenen Ländern zu vermeiden, wurde 1944 die Konvention von Chicago unterzeichnet.
Die Chicago-Konvention und verschiedene zusätzliche bilaterale Abkommen sollen die reibungslose Entwicklung des Flugverkehrs sichern und befreien dieser von der Treibstoff- und Mehrwertsteuer.
Finanzpolitische Möglichkeiten, diesen Missstand zu beheben, gibt es verschiedene:
Die Kerosinsteuer, die Emissionssteuer oder eine Ticket-Gebühr.
Eine Kerosinsteuer wäre rein technisch einfach einzuführen. Sie würde das Kerosin verteuern und soll damit den Kerosinverbrauch verringern. Trotzdem gibt es einige Hindernisse:
Eine Emissionssteuer kann im Gegensatz zu der Kerosinsteuer den Ausstoß von allen Treibhausgasen beeinflussen. Das heißt, dass nicht nur ein Anreiz besteht, weniger Kerosin zu verbrauchen, sondern z.B. auch den Verbrennungsprozess so zu optimieren, dass möglichst wenig andere Treibhausgase wie z.B. Stickoxide Ausgestoßen werden. Die Lenkungswirkung wäre größer als bei der Kerosinsteuer. Solange die Besteuerung nicht direkt mit dem Kerosinverbrauch verknüpft ist, steht die Emissionssteuer nicht im Widerspruch zur Chicago-Konvention. Auch hier gibt es einige Punkte zu beachten:
Die Ticket-Gebühr ist ein Zuschlag auf Passagier- und Frachtflüge und kann sowohl fix als auch variabel sein, d.h. abhängig vom Ticketpreis oder der geflogenen Distanz. Internationale Gesetze verbieten diese Maßnahme nicht, und sie ist einfach und relativ schnell einzuführen. Die Schwierigkeiten bei diesem Konzept sind:
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Die Gefährdung des Wasserschutzgebietes wird auch in den Dokumenten zur Innverlegung (siehe unten) angesprochen.
Die Art und Weise, wie sich Schall ausbreitet, wird im nachstehend zum Download angebotenen Dokument detailliert beschrieben: