Presse- und Medienberichte 2008

EURO 2008 – AIA zieht Bilanz

Die Fußball Europameisterschaft 2008 ist zu Ende und hat ihren verdienten Sieger gefunden.

Presseaussendung

„Im Tiefflug über Innsbruck“

tituliert der Kurier einen Artikel am 15.07.2008 und stellt die Frage nach der Sinnhaftigkeit der Änderung des Bebauungsplanes in der Höttiger Au, der es nunmehr gestattet, 4 Stockwerke (E+3) zu errichten bei gleichzeitig flacherem An- und Abflugverhalten zu Flugzeuge.

Die Absicht nach Lärmminderung – die sich in den östlichen Stadtteilen als kontraproduktiv erwiesen hat – steht hier doch wohl nachrangig zur Spritersparnis.

Die Aussage von StR Peer, dass der wohl der Einsatz größerer Maschinen das Lärmbild in Pradl verändert hätten, nimmt die AIA zum Anlass einer Anfrage an ihn:………

1.       um welche Art von „größeren Flugzeugen“ handelt es sich dabei?

2.       welche Lärmentwicklung geht von diesen größeren Flugzeugen aus (im Vergleich zu en kleineren Flugzeugen)?

3.       In welcher Höhe befinden sich diese „größeren Flugzeuge“ beim Start- und Landevorgang im Bereich der Innsbrucker Stadtteile Pradl?

Auf eine Antwort darauf warten wir noch.

Kurier-Artikel, 15.07.08 (pdf)


Wintercharter 2008

Der heurige Wintercharter verwandelte Innsbruck an den Wochenenden in eine Lärmhölle. Eine Analyse der Flugbewegungen von Dez. 07 bis April 08 wurde am 18.04.2008 der Presse vorgestellt.

> Presseunterlagen | Die Innsbrucker Grünen


Flughafen-Antworten der Bürgermeisterin werfen brisante Fragen auf

Presseaussendung der Grünen Innsbruck | Mittwoch, 05. März 2008, 10:16 Uhr
Deckelung auf hohem Niveau und Verlagerung auf Wochentage möglich

Im vergangenen Gemeinderat haben die GRÜNEN eine dringliche Anfrage zur medial angekündigten künftigen Deckelung der Linien- und Charterflüge sowie zu Verwirrungen rund um die Betriebszeiten eingebracht. Die vom Flughafen via Bürgermeisterin gegebenen Antworten werfen jedoch erneut viele neue brisante Fragen auf:

Demnach hat der Aufsichtsrat der Tiroler Flughafen Gesellschaft am 17.12.07 beschlossen, dass der "Koordinationsstatus des Innsbrucker Flughafens für die Verkehrstage Samstag/Sonntag in der Winterflugplanperiode als strikt koordiniert in der Novelle zur österreichischen Slotkoordinationsverordnung beantragt wird." Übersetzt heißt das, dass die Anzahl der Slots an Samstagen und Sonntagen in der Winterflugplanperiode in Zukunft auf dem derzeitigen Niveau von bis zu über 250 verbleiben wird.

"Da die derzeit laufende Winterflugplanperiode noch nicht zu Ende ist, wird erst die nachträgliche Analyse der Zahl von Linien- und Charterflügen an Wintersamstagen und -Sonntagen zeigen, auf welchem (hohen) Niveau damit die Deckelung erfolgen soll. Diese schwere Belastung könnte der Bevölkerung auf keinen Fall weiterhin zugemutet werden, sind doch die Proteste im heurigen Winter nicht mehr zu überhören. Zudem kann eine Deckelung dieser Flugbewegungen lediglich an den Wochenenden auch zu einer Verlagerung von Steigerungen auf die Wochentage führen, was jedenfalls auszuschließen wäre," kündigt Stadträtin Uschi Schwarzl eine genaue Analyse der heurigen Wintersaison an.

Was die Betriebszeiten am Innsbrucker Flughafen betrifft, so werden diese von Flughafen und Stadtführung stets als restriktivste aller österreichischen Flughäfen bezeichnet. Verschwiegen dabei wird jedoch, dass die geltende Zivilflugplatzbetriebsordnung sogen. "Betriebszeitenverlängerungen" aus unvorhergesehenen Gründen vorschreibt und dem Flugplatzhalter solche Betriebszeitenverlängerungen jederzeit erlaubt, wenn die entsprechenden Einrichtungen - so wie am Flughafen Innsbruck - vorhanden sind. So haben im November und Dezember 2007 und auch im Jänner dieses Jahres an ungefähr der Hälfte aller Betriebstage solche Betriebszeitenverlängerungen stattgefunden.

2006 haben laut Flughafen 96, im Jahr 2007 95 Betriebszeitenverlängerungen stattgefunden. Dabei sei sich der Flughafen nicht zu blöd, in einer Antwort an den Gemeinderat zu behaupten, dass es sich dabei überwiegend um lebensrettende Transplantations- und Ambulanzflüge handeln würde. „Seine eigene Umwelterklärung sagt das genaue Gegenteil: Lediglich 17,5 % der Betriebszeitenverlängerungen betrafen sog. Transplantationsflüge und 3,1% Ambulanzflüge, die restlichen 79,4% waren rotationelle und andere Verspätungen“ wehrt sich Schwarzl dagegen, dass Gemeinderat und Bevölkerung für dumm verkaufen werden sollen.

Die Frage nach Häufungen von Verspätungen bei bestimmten Fluglinien bzw. nach Verspätungen der neuen Billigfluglinie SkyEurope wurde unter Hinweis auf den Datenschutz im Gemeinderat nicht beantwortet. "Offenbar wird in trauter Eintracht zwischen Flughafen und Austro Control fest daran gearbeitet, der Bevölkerung wichtige umweltrelevante Daten vorzuenthalten," erinnert Schwarzl an den jüngsten Versuch von Austro Control, genau diese Daten auch aus den Fluglärmaufzeichnungen des Landes zu eliminieren.

"Die Zahl der Flugbewegungen und ihre Deckelung sowie die Betriebszeiten und deren offenbar jederzeit gesetzlich mögliche Verlängerung sind zentrale Konfliktfelder zwischen Flughafen und AnrainerInnen. Umso wichtiger wäre es gewesen, endlich ein Mediationsforum mit überparteilicher, professioneller Moderation und Organisation zu installieren. Doch auch das wurde von der Gemeinderatsmehrheit offenbar in Unkenntnis der derzeit verfahrenen Situation schlichtweg abgelehnt" schließt Schwarzl.


Lärmmessung am Flughafen wird anonym

Lärmmessung fällt unter Datenschutz | Kurier-Artikel , 27.02.08 (pdf)

http://tirol.orf.at/stories/259726/           27.02.2008

Die Flugbehörde, Austro Control, will keine Daten zur Lärmmessung mehr weitergeben. Von einem Datenschutz-Maulkorb spricht der Tiroler SPÖ-NR-Abgeordnete Erwin Niederwieser. Die Austro Control beruft sich auf den Datenschutz.

Radardaten unterliegen Datenschutz
Wieviel Lärm ein Flugzeug macht wird bei Lärmmessstellen des Landes erhoben. Um welches Flugzeug es sich aber handelt, diese Daten kamen bis jetzt von der Austro Control. Die zusammengefassten Daten wurden Politikern und Anrainern aus Gründen der Transparenz zur Verfügung gestellt.

Damit soll jetzt Schluss sein. Von einem Datenschutz-Maulkorb will Heinz Sommerbauer, Generalsekretär der Austro Control, aber nicht sprechen: "Wir stehen für Transparenz, aber unterliegen auch dem Datenschutz. Dieser sieht vor, dass Radardaten, die eine Fluglinie erkenntlich machen würden, nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen."

Wie in Schwechat anonymisierte Daten
Die Austro Control sei um eine Lösung bemüht und verstehe das Informationsbedürfnis von Anrainern und Politikern. Deshalb will sie Daten künftig anonymisiert, ohne Namen der Fluggesellschaft, weitergegeben. So werde es auch in Wien praktiziert, heißt es von der Austro Control.


Austro Control im Konfklikt mit dem Umweltinformationsgesetz

Medieninformation AIA 27.02.2008
Die von Austro Control an das Land Tirol ergangene Aufforderung, die Daten der Lärmmessanlagen zum Innsbrucker Flughafen nicht mehr in Verbindung mit den zugehörigen Flugbewegungen an Interessierte herauszugeben, widerspricht klar den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes.

In § 6 Abs. 3 und 4 UIG ist deutlich formuliert:

(3) Das Interesse einer Partei an der Geheimhaltung von Geschäfts-und Betriebsgeheimnissen ist nur schutzwürdig, wenn durch die Veröffentlichung von Umweltinformationen ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis unmittelbar oder mittelbar durch die Möglichkeit von Rückschlüssen offengelegt werden kann und dadurch ein nicht nur geringfügiger wirtschaftlicher Nachteil des Inhabers des Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses eintreten kann. Besteht dieser wirtschaftliche Nachteil bloß auf Grund einer Minderung des Ansehens der Partei in der Öffentlichkeit infolge des Bekanntwerdens umweltbelastender Tätigkeiten, so besteht kein schutzwürdiges Interesse an der Geheimhaltung.(4) Die in Abs. 1 und 2 genannten Mitteilungsschranken und Ablehnungsgründe sind eng auszulegen, wobei im Einzelfall das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe der Umweltinformationen zuberücksichtigen ist. In jedem Einzelfall ist das öffentliche Interesse an der Bekanntgabe gegen das Interesse an der Verweigerung der Bekanntgabe abzuwägen. Öffentliches Interesse an der Bekanntgabe kann insbesondere im Schutz folgender Rechtsgüter liegen:1. Schutz der Gesundheit;2. Schutz vor nachhaltigen oder schwerwiegenden Umweltbelastungen; oder3. Schutz der Rechte und Freiheiten anderer

Die Inhalte allgemein öffentlich zugänglicher Flugpläne dürften wohl kaum unter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse fallen.

Diese – äußerst fragwürdige – Vorgangsweise der Austro Control beabsichtigt nichts anderes als dem Bürger das Erhalten und Zusammenführen von Umweltdaten zu erschweren und gründet wohl auf einer Anfrage der Anrainerschutzgemeinschaft Innsbruck Airport zu einer nachweislich erfolgten aber in der Austro Control Liste nicht aufgeführten Flugbewegung.

Man darf sich mit Recht fragen: Was hat der „gläserne Flughafen“ zu verbergen?


Niederwieser kritisiert Datenschutz-Maulkorb der AustroControl für Innsbrucker Lärmdaten:
„Lärmbomber sind keine Geheimsache!“

26.02.2008

Die Forderung des Tiroler SP-Nationalrates Erwin Niederwieser nach einer laufenden Offenlegung der Fluglärmdaten hat bei der Austro Control zu einer intolerablen Reaktion geführt: Die zuständige Abteilung des Landes, die diese Messungen seit Jahrzehnten durchführt und die Ergebnisse der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stellt, soll einen „Datenschutz-Maulkorb“ verpasst bekommen: Laut Rechtsabteilung der Austro Control dürfte aus Datenschutzgründen nicht mehr bekannt gegeben werden, welches Flugzeug welchen Lärm erzeugt hat.

Für den SP-Mandatar ist das "völlig inakzeptabel!" und er verspricht, dagegen auch "alle Hebel in Bewegung zu setzen." Für Niederwieser ist die Argumentation mit dem Datenschutz auch rechtlich nicht haltbar, weil es kein berechtigtes Interesse von Fluggesellschaften geben kann, dass ihre im Internet und auf Flugplänen weltweit bereits veröffentlichten Daten (Flugzeug, Flugzeugtyp, Flugnummer etc.) plötzlich geheim sein sollen, wenn sie mit den Daten über deren Lärmentwicklung verbunden werden. "Ich fordere die Austro Control auf, diese schriftliche Weisung sofort zurück zu nehmen. Wahrscheinlich will man gerade jetzt an den starken und sehr lauten Wintersaisonwochenenden keine Veröffentlichung und ich frage mich auch, ob da der Flughafen Innsbruck dahinter steckt!"
Im Land prüft jetzt die Rechtsabteilung, ob die Ansicht der Austro Control rechtens ist und Niederwieser will zusätzlich prüfen, ob die Austro Control von ihrer personellen Besetzung her überhaupt in der Lage ist, auch Anliegen von Anrainern zu begreifen.


Offene Fragen und zu lösende Probleme stehen genug an

n der kommenden Gemeinderatssitzung beantragen die Innsbrucker GRÜNEN die Einrichtung eines "Mediationsforums Flughafen Innsbruck" bestehend aus - je einer/em VertreterIn der im Umweltausschuss vertretenen Fraktionen (4)
- 2 VertreterInnen der TFG
- 1 VertreterIn des Aufsichtsrates der Tiroler FlughafenbetriebsGmbH. (TFG)
- 3 AnrainervertreterInnen
Die Leitung des Mediationsforums Flughafen Innsbruck soll einer/m extern bestellten professionellen und allparteilichen MediatorIn übertragen werden.

"Das Mediationsforum soll die zentralen Fragestellungen im Verhältnis zwischen TFG und Anrainerschaft diskutieren, transparent machen und einer gemeinsam erarbeiteten Lösung zuführen, um so zu einer Win-Win-Situation, sprich Ausgleich zwischen den legitimen wirtschaftlichen Interessen des Flughafens und den ebenso legitimen Bedürfnissen der anrainenden Bevölkerung zu gelangen," erläutert Stadträtin Uschi Schwarzl.

Da die Arbeit des bisherigen Flughafen-Umweltforums vor allem am Fehlen einer professionellen und konsequenten Organisation sowie an fehlender professioneller und über/allparteilicher Moderation gescheitert sei, soll ein neuer und zwar professioneller Anlauf für ein gedeihliches Neben- bestenfalls Miteinander gestartet werden.

Als ein Beispiel - unter vielen - für dringenden gemeinsamen Regelungsbedarf nennt Schwarzl etwa die Betriebszeiten. Diese werden von Flughafenleitung und -unkritisch reflektiert - Stadtführung stets als die strengsten in Österreich bezeichnet. Verschwiegen wird dabei geflissentlich, dass die Betriebszeitenverordnung eigentlich keine verbindliche Grenze darstellt. Denn gemäß Zivilflugplatzbetriebsordnung (ZFBO) muss die per Bescheid verordnete Betriebszeit verlängert werden, wenn dies aus unvorhergesehenen Gründen notwendig ist, bzw. kann sie generell verlängert werden, wenn die erforderlichen Einrichtungen zur Verfügung stehen.

"Es wundert daher nicht, dass allein im November und Dezember 2007 etwa an jeweils rund der Hälfte der Tage die Betriebszeiten überschritten wurden. Nur wird das laut Auskunft von Ministerium und Flughafen an die AnrainerInnen eben nicht Betriebszeitenüberschreitung sondern schlicht Betriebszeitenverlängerung gem. § 5 ZFBO genannt," sieht Schwarzl dringenden Klärungsbedarf und kündigt dazu auch eine dringliche Gemeinderatsanfrage an.

25.02.2008


Pressekonferenz der AIA am 30.01.2008 zum Thema
„Luftverschmutzung in Innsbruck durch Kerosinverbrennung“

Mag. Thomas Pachl hat ein Charterwochenende untersucht und die durch den Flugverkehr ausgestoßenen Schadstoffe errechnet.


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