So lautete der Titel eines Berichtes in der TT vom 30.03.2015 anlässlich der politischen Diskussion über die Notwendigkeit bzw. Nichtnotwendigkeit eines Lärmanwaltes als Folge eines Antrages der FRITZ-Liste im Landtag.
Ob es anhand der offiziellen Lärmkarte wirklich ersichtlich ist, wo es laut und wo es nicht so laut ist, sei dahingestellt.
Die Lärmdaten für Straßenverkehr, Eisenbahn und Flugverkehr sind jedenfalls auf der homepage des Lebensministeriums www.laerminfo.atdargestellt. Diese dort angegebenen Daten sind rechnerisch ermittelte Schallpegel als Entscheidungshilfe für die offizielle Beurteilung des Lärms und seiner Auswirkungen auf die Bevölkerung. Dargestellt im TT-Artikel ist der Lärm infolge des Straßenverkehrs in Innsbruck. Im Text explizit erwähnt ist auch das Faktum, dass der Fluglärm jene Lärmquelle ist, die als am störendsten empfunden wird. Da aber die per Verordnung vorgegebenen Grenzwerte betreffend Fluglärm höher liegen als die rechnerisch ermittelten und über das ganze Jahr gemittelten Lärmwerte der Flugzeuge in der Luft (also keine Berücksichtigung der Bewegungen auf der Piste), ist der Fluglärm offiziell kein weiter zu beachtendes Problem.
Eine optimale Kombination von behördlicher Grenzwertdefinition und Berechnungsmethodik gewissermaßen.
Während also bei Autobahnen und Eisenbahnen lärmschützende Maßnahmen selbstverständlich sind, wir der Flugverkehr auch unter Berufung auf diese bemerkenswerte Modellbildung und Berechnungsmethode bei gleichzeitig hohen Grenzwerten wohl im Interesse des Tourismus von der Politik weiterhin verharmlost.