Im Sommer hat der Verein AIA eine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz an das Ministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) gestellt. Es ging dabei um den Anteil der Treibhausgase durch den Flugverkehr in Innsbruck.
Als Antwort kam nur ein Bescheid mit dem Inhalt, dass diese Informationen nicht vorliegen. Es folgte eine Beschwerde mit Hinweis auf die Nichterreichung der Klimaziele der Republik Österreich und der Verantwortung der Ministerien in Österreich.
Jetzt kam die Mitteilung, dass wegen dieser Bescheidbeschwerde eine Verhandlung am Bundesverwaltungsgericht am 19. Feber stattfinden wird. Häufiger sind einfache Bescheide des BVwG, wonach die Beschwerde zurückgewiesen wird. Jetzt aber gibt es in diesem Fall eine mündliche Verhandlung.
Das ist die erste Seite der Aufforderung zur Teilnahme: