Umwelt

NEUE ANFRAGE UIG AN BMK WEGEN 235 FLUGBEWEGUNGEN AM 4. MÄRZ 23

Die äußerst dürftige, wenn nicht augenscheinlich falsche, Antwort des BMK zur Frage der Flugbewegungen am 4. März hat nun zur Folge, dass nach der schnellen Antwort von LR Zumtobel eine neuerliche Anfrage an das Bundesministerium für Klimaschutz gestellt wird. Nachdem von LR Zumtobel bestätigt wurde, dass die Anzahl von 235 Flugbewegungen durch das Amt der

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ANTWORT LR ZUMTOBEL AUF ANFRAGE UIG WEGEN FLUGBEWEGUNGEN WINTER 23

Ausgesprochen schnell und plausibel kam die Antwort aus dem Büro des Landesrates Zumtobel auf die Anfrage nach UIG. Geklärt werden musste nur, ob die Daten der Abteilung ESA richtig oder “augenscheinlich falsch zugeordnet” sind, wie das BMK auf eine Anfrage antwortete. Sie sind richtig. Antwort LR Zumtobel Das bewirkt nun eine neuerliche Anfrage an das

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ANFRAGE UMWELTINFORMATIONSGESETZ PRIVATJETS

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die zuständigen Behörden gestellt werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist die Behörde für den Flugverkehr in Innsbruck. Es wurde nach der ersten Anfrage zu den Betriebszeitenüberschreitungen im Winter 2023 nunmehr eine Frage zur Häufigkeit der Privatjets und Sportflieger gestellt. Relevant für diese Frage wegen

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