VERGLEICH IM RECHTSSTREIT MIT ARCHITEKT HUNGER

Der Bericht in der Tiroler Tageszeitung vom 29.03.2021 zeigt die Brisanz der Klage des Architekten Hunger wegen Nichtbezahlung von erfolgten Planungsleistungen am Flughafen in der Höhe von 1.35 Mio €. In der textlichen Beschreibung klingt die Vorgeschichte ausgesprochen plausibel: Planungsleistungen und Bezahlungen nach der jeweiligen baulichen Umsetzung.

Wieso eine so offensichtliche Vorgehensweise aus den Neunigerjahren zwanzig bis dreißig Jahre später immer noch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzng führt, ist schwer nachvollziehbar. Die Prüfung einer erfolgten oder nichterfolgten baulichen Umsetzung als Kriterium für die Rechtmäßigkeit einer Rechnungslegung dürfte jedem Hausverstand entsprechen. Trotzdem kam es zur Klage des Architekten und zu einer außergerichtlichen Einigung um 650.000 €, um “ein drohendes Kostenfiasko für die Stadt” zu vermeiden. So steht es im Bericht und so wird der Bürgermeister Willi zitiert. Offensichtlich wird der Klagsweg des Architekten als erfolgversprechend eingestuft, ohne zu fragen, wo die Ursache und Schuld seitens des Flughafens zu suchen ist.

Wer sicher nicht dafür verantwortlich ist, das ist der jetzige Flughafendirektor Pernetta. So wird jetzt von Stadt und Aufsichtsrat das Thema einfach zugedeckt, eine hohe Summe im Zuge einer außergerichtlichen Einigung bezahlt, um die Schuldfrage ncht virulent werden zu lassen. Zahlen tut – wie üblich – die öffentliche Hand und nicht jene Personen, die dafür verantwortlich sind.

TT 29.03.2021 Vergleich um Millionenklage