ANFRAGE NACH FLUGBEWEGUNGEN WÄHREND MITTAGSRUHE APRIL UND MAI
Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die Behörden gestellt werden. Betreffend die Flugbewegungen während der Mittagsruhe an Werktagen von 12:30 bis 14:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12:30 bis 15:00 Uhr gemäß den Zivilflugplatz-Benützungsbedingungen (ZFBB) Stand April 2019 wird an den Bürgermeister der Stadt Innsbruck als Eigentümervertreter des Flughafen