ANTWORT AUF ANFRAGE NACH UIG PISTENSANIERUNG VON BMK

Auf die Anfrage nach Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 29.06.2021 an das BMK (Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie) wegen der Pistensanierung im Herbst wurde fristgerecht geantwortet.

Die Anfrage, die per eingeschriebenem Brief verschickt wurde, kann nachgelesen werden:

Anfrage nach UIG ans BMK

Die Antwort mit der Erklärung der Zuständigkeit des Ministerium für Maßnahmen entsprechend dem Luftfahrtgesetz liegt vor und die Bestätigung der notwendigen Pistensanierung und der Arbeitszeiten 6 bis 22 Uhr kann nachgelesen werden:

Antwort BMK auf Anfrage nach UIG_27072021