ANFRAGE UMWELTINFORMATIONSGESETZ PRIVATJETS

Nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) dürfen Anfragen über umweltrelevante Sachverhalte an die zuständigen Behörden gestellt werden. Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) ist die Behörde für den Flugverkehr in Innsbruck.

Es wurde nach der ersten Anfrage zu den Betriebszeitenüberschreitungen im Winter 2023 nunmehr eine Frage zur Häufigkeit der Privatjets und Sportflieger gestellt. Relevant für diese Frage wegen der Privatjets ist der auffallende Unterschied bei der Umweltschädlichkeit pro Personenkilometer, wo die Privatjets bis zu 14 mal mehr CO2-Äquivalente pro Personenkilometer ausstoßen als ein Linienflugzeug, bis zu 50 mal mehr als ein Zug.

Der zweite Fragenkomplex betrifft die Freizeitfliegerei, die während der Monate außerhalb des Wintercharters um ein Vielfaches häufiger Lärm erzeugen als die Linienflüge. 

Der Inhalt kann dem nachfolgenden Schreiben entnommen werden:

Anfrage AIA nach UIG  2023-04-25

Diese Anfrage nach UIG wurde postalisch abgeschickt und der eingeschriebene Brief ist angekommen.