VERGLEICH IM RECHTSSTREIT MIT ARCHITEKT HUNGER
Der Bericht in der Tiroler Tageszeitung vom 29.03.2021 zeigt die Brisanz der Klage des Architekten Hunger wegen Nichtbezahlung von erfolgten Planungsleistungen am Flughafen in der Höhe von 1.35 Mio €. In der textlichen Beschreibung klingt die Vorgeschichte ausgesprochen plausibel: Planungsleistungen und Bezahlungen nach der jeweiligen baulichen Umsetzung. Wieso eine so offensichtliche Vorgehensweise aus den Neunigerjahren